Bauturbo: Chance für Wohnraum und Handwerk
Wirtschaft -
Der sogenannte „Bauturbo“ ist seit dem 31. Oktober in Kraft. Dabei handelt es sich um eine bis 2030 befristete Experimentierklausel zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Kommunen können unter bestimmten Bedingungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts abweichen, um schneller zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
So können beispielsweise Gebäude in Wohngebieten aufgestockt werden, ohne dass langwierige Änderungen von Bebauungsplänen notwendig sind. Die Entscheidung über die Anwendung liegt jedoch bei den Kommunen.
Handwerk begrüßt mehr Wohnraum
Das Handwerk unterstützt den Bauturbo ausdrücklich. Für viele Betriebe ist bezahlbarer Wohnraum für Fachkräfte ein entscheidender Standortfaktor.
Gleichzeitig weist das Handwerk darauf hin, dass bei der Umsetzung vor Ort auch die Interessen der Betriebe berücksichtigt werden müssen. Ziel ist es, eine Verdrängung von Handwerksbetrieben aus bestehenden Gewerbeflächen zu vermeiden.
Kommunen entwickeln eigene Kriterien
In Baden-Württemberg beginnen derzeit viele Kommunen, konkrete Regelungen für die Anwendung des Bauturbos zu erarbeiten. In Gemeinderäten wird bereits beraten oder entsprechende Beschlüsse werden vorbereitet.
Einige Städte haben bereits Kriterien festgelegt. So sind etwa in Konstanz Industrie- und Gewerbegebiete von der Anwendung ausgenommen.
Klare Leitlinien gefordert
Aus Sicht des Handwerks ist entscheidend, dass der Bauturbo in der Fläche genutzt wird, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig sollten Kommunen klare Leitlinien entwickeln, wie die Regelung handwerksfreundlich umgesetzt werden kann.
Dazu gehört insbesondere:
- Schutz bestehender Gewerbeflächen
- Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe
- transparente Kriterien für die Anwendung vor Ort
Das Handwerk empfiehlt den regionalen Akteuren, sich aktiv in die Diskussionen vor Ort einzubringen und die Perspektive der Betriebe frühzeitig einzubringen.