Neue Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung

Recht -

Ab dem 27. September 2026 gelten neue wettbewerbsrechtliche Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Handwerksbetriebe sollten ihre Werbung und Kommunikation rechtzeitig überprüfen, um Abmahnrisiken zu vermeiden.

Mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie gelten ab dem 27. September 2026 strengere Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Die neuen Regelungen wurden in Deutschland durch das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Werbung rechtzeitig prüfen

Betroffen sind insbesondere Werbeaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Allgemeine Begriffe wie etwa „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Auch für Nachhaltigkeitssiegel gelten neue Anforderungen. Verstöße können mit einem erhöhten Abmahnrisiko verbunden sein.

ZDH informiert über die wichtigsten Änderungen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise für Handwerksbetriebe auf einer Informationsseite zusammengefasst. Dort finden Betriebe unter anderem Erläuterungen zu zulässigen Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und den neuen Vorgaben für die Werbung mit Klimaneutralität.