EU-KI-Verordnung: Das gilt jetzt für Handwerksbetriebe
Künstliche Intelligenz -
Künstliche Intelligenz ist längst im betrieblichen Alltag angekommen: Sie unterstützt bei Texten, Recherchen, Kundenkommunikation oder internen Prozessen. Mit der EU-KI-Verordnung gelten dafür nun europaweit gemeinsame Regeln. Seit dem 2. August 2026 sind weitere zentrale Vorschriften anzuwenden.
Für Handwerksbetriebe stellt sich deshalb vor allem die Frage: Was muss ich beachten, wenn ich KI im Unternehmen einsetze?
Anbieter oder Betreiber?
Die KI-Verordnung unterscheidet zunächst danach, welche Rolle ein Unternehmen beim Einsatz von KI einnimmt. Handwerksbetriebe, die bereits entwickelte KI-Anwendungen lediglich für ihre betriebliche Arbeit nutzen, sind in aller Regel sogenannte Betreiber.
Weitergehende Pflichten treffen Unternehmen, die selbst KI-Systeme entwickeln und anbieten. Für die meisten kleinen und mittleren Handwerksbetriebe dürfte dieser Fall derzeit jedoch die Ausnahme sein.
Entscheidend ist, wofür KI eingesetzt wird
Die Verordnung unterscheidet KI-Anwendungen außerdem nach ihrem Risiko. Bestimmte Anwendungen sind verboten, andere unterliegen umfangreichen Vorgaben. Die meisten heute im betrieblichen Alltag genutzten KI-Anwendungen dürften dagegen in Bereiche mit begrenztem oder minimalem Risiko fallen.
Wichtig ist dabei nicht allein, was ein KI-System technisch leisten kann, sondern wofür es im Betrieb eingesetzt wird. Besondere Anforderungen können beispielsweise bei KI-Anwendungen im Personalbereich entstehen. Die strengen Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027.
KI-Kompetenz im Betrieb stärken
Arbeitgeber, die KI einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, damit Beschäftigte die Systeme sachkundig nutzen und Chancen sowie mögliche Risiken einschätzen können.
Ein bestimmtes Qualifikationsniveau oder spezielle Zertifikate schreibt die EU-KI-Verordnung dabei nicht vor. Sinnvoll sind dennoch betriebsinterne Regeln, Schulungen oder Informationsangebote, die zum konkreten KI-Einsatz im Unternehmen passen.
Transparenz bei KI-Inhalten beachten
Auch Transparenz spielt eine wichtige Rolle. Bei bestimmten KI-generierten oder manipulierten Inhalten muss erkennbar sein, dass Künstliche Intelligenz eingesetzt wurde.
Für Betriebe besonders relevant sind sogenannte Deepfakes: KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die real wirken und Betrachter täuschen könnten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Das sollten Betriebe jetzt tun
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die im Betrieb eingesetzten KI-Systeme und deren Einsatzbereiche.
- Unterstützen Sie Beschäftigte dabei, KI sachkundig zu nutzen und Chancen sowie Risiken einschätzen zu können.
- Prüfen Sie mögliche Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte.
- Beachten Sie weiterhin Datenschutz, Urheberrecht und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
- Überprüfen Sie den KI-Einsatz regelmäßig, da sich Technologien und Vorgaben weiterentwickeln.