EU-Verpackungsverordnung: Neue Informationsseite unterstützt Handwerksbetriebe

Nachhaltigkeit -

Welche Betriebe sind von der neuen EU-Verpackungsverordnung betroffen? Welche Pflichten gelten und wann treten sie in Kraft? Eine neue Übersichtsseite von HANDWERK BW bündelt die wichtigsten Informationen, Fristen und weiterführenden Materialien auf einen Blick.

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird das Verpackungsrecht europaweit grundlegend reformiert. Für viele Handwerksbetriebe bleiben die bisherigen Abläufe zunächst bestehen. Gleichzeitig führt die Verordnung neue Begriffe, Rollen und Anforderungen ein, deren Auswirkungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein können.

Um Betrieben eine erste Orientierung zu geben, hat HANDWERK BW eine neue Informationsseite veröffentlicht. Sie erklärt verständlich, worauf es jetzt ankommt und welche Regelungen schrittweise in den kommenden Jahren gelten.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Seite bietet unter anderem:

  • einen Überblick über die wichtigsten Änderungen,
  • eine Einordnung, welche Betriebe betroffen sein können,
  • einen Zeitplan mit den wichtigsten Fristen,
  • Antworten auf häufige Fragen sowie
  • weiterführende Informationen und Downloads.

Da sich einzelne Vorgaben noch weiterentwickeln können, wird die Seite regelmäßig aktualisiert.

Jetzt informieren

Die neue Übersichtsseite hilft Handwerksbetrieben dabei, die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung besser einzuordnen und sich frühzeitig auf kommende Anforderungen vorzubereiten.