Gesetzentwurf zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur: Handwerk BW fordert Nachbesserungen

Bauen & Infrastruktur -

Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur will der Bund den Schutz wertvoller Naturflächen ausbauen. Handwerk BW warnt jedoch vor zusätzlichen Hürden für Bau- und Infrastrukturprojekte und fordert Änderungen am Gesetzentwurf.

Mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (NatInfG) verfolgt der Bund das Ziel, den Schutz wertvoller Naturflächen zu stärken und bestimmte Flächen als Belange des überragenden öffentlichen Interesses einzustufen.

Aus Sicht von Handwerk BW besteht jedoch die Gefahr, dass dadurch insbesondere Verkehrs-, Infrastruktur- und Bauvorhaben, die nicht bereits als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse gelten, erheblich erschwert, verzögert und verteuert werden. Betroffen sein könnten unter anderem Landesstraßen, Ortsumgehungen sowie gewerbliche Bauvorhaben. Zudem würden höhere Kompensationsanforderungen zusätzliche Kosten verursachen. Ausgenommen wären lediglich Projekte, die beispielsweise durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz bereits als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft wurden.

 

Handwerk BW fordert Nachbesserungen

Handwerk BW setzt sich deshalb gegenüber dem baden-württembergischen Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium für Nachbesserungen am Gesetzentwurf ein. Gefordert werden insbesondere eine engere und rechtssichere Definition der „natürlichen Infrastruktur“ sowie der Verzicht auf zusätzliche Kompensationsaufschläge.

Ziel ist es, den Schutz von Natur und Umwelt mit einer zügigen Planung und Umsetzung dringend benötigter Infrastruktur- und Bauvorhaben in Einklang zu bringen. Die in den vergangenen Monaten erzielten Fortschritte bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfen nach Auffassung von Handwerk BW nicht wieder ausgebremst werden.