EU-Verpackungsverordnung

Das müssen Handwerksbetriebe wissen

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird das Verpackungsrecht europaweit grundlegend reformiert. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Für viele Handwerksbetriebe bleiben die bisherigen Abläufe zunächst bestehen. Gleichzeitig bringt die PPWR neue Begriffe, Rollen und Anforderungen mit sich. Ob und in welchem Umfang ein Betrieb betroffen ist, hängt unter anderem von den verwendeten Verpackungen und der eigenen Rolle innerhalb der Lieferkette ab.

Viele Regelungen gelten zudem erst schrittweise in den kommenden Jahren. Da sich einzelne Vorgaben noch weiterentwickeln können, lohnt es sich, die wichtigsten Änderungen frühzeitig im Blick zu behalten.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die neue EU-Verpackungsverordnung, wichtige Fristen sowie weiterführende Informationen und hilfreiche Downloads für Handwerksbetriebe. Für grenzüberschreitende Geschäfte und Tätigkeiten im Ausland unterstützt Sie zudem unser Partner Handwerk International Baden-Württemberg mit länderspezifischen Informationen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 und reformiert das Verpackungsrecht europaweit.
  • Für viele Handwerksbetriebe bleiben die bisherigen Abläufe zunächst bestehen.
  • Ob ein Betrieb betroffen ist, hängt von seiner Rolle innerhalb der Lieferkette und den verwendeten Verpackungen ab.
  • Viele neue Pflichten gelten erst schrittweise ab 2027 beziehungsweise 2028.

Bin ich betroffen?

Ob und welche Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung für Ihren Betrieb gelten, hängt unter anderem von Ihrer Rolle innerhalb der Lieferkette und den von Ihnen verwendeten Verpackungen ab. Nicht jeder Handwerksbetrieb ist gleichermaßen betroffen.

Eine nähere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise:

  • Verpackungen mit Ihrem eigenen Logo oder Ihrer eigenen Marke verwenden,
  • Waren versenden oder Verpackungen erstmals in Verkehr bringen,
  • Transport- oder Mehrwegverpackungen einsetzen,
  • Verpackungen oder verpackte Produkte aus dem Ausland beziehen oder
  • Produkte grenzüberschreitend vertreiben.

Hinweis: Ob und welche Pflichten sich daraus ergeben, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die Sie im Bereich „Downloads und weiterführende Informationen“ finden.

Wichtige Fristen

Die wichtigsten Fristen rund um die EU-Verpackungsverordnung im Überblick:

12. August 2026                             

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) treten in Kraft.

Herbst 2027

Start des elektronischen Zulassungsverfahrens bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

1. November 2027

Zulassungspflicht für Organisationen für Herstellerverantwortung.

1. Januar 2028

Zulassungspflicht für Hersteller bestimmter nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.

ab 2028

Weitere Anforderungen, unter anderem höhere Recyclingquoten, treten schrittweise in Kraft.

 

Downloads

Hier finden Sie Arbeitshilfen und Vorlagen von HANDWERK BW rund um die EU-Verpackungsverordnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung wirft viele Fragen auf. Wir erweitern diesen Bereich fortlaufend und beantworten hier die häufigsten Fragen.

Hinweis: Die Umsetzung der PPWR ist ein fortlaufender Prozess. Einzelne Regelungen werden derzeit noch konkretisiert und weiterentwickelt. Deshalb bauen wir diese Seite kontinuierlich aus und ergänzen sie laufend um aktuelle Informationen, Arbeitshilfen und weiterführende Materialien.

Stand: Juli 2026