Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) wird das Verpackungsrecht europaweit grundlegend reformiert. Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Verpackungsabfälle zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Für viele Handwerksbetriebe bleiben die bisherigen Abläufe zunächst bestehen. Gleichzeitig bringt die PPWR neue Begriffe, Rollen und Anforderungen mit sich. Ob und in welchem Umfang ein Betrieb betroffen ist, hängt unter anderem von den verwendeten Verpackungen und der eigenen Rolle innerhalb der Lieferkette ab.
Viele Regelungen gelten zudem erst schrittweise in den kommenden Jahren. Da sich einzelne Vorgaben noch weiterentwickeln können, lohnt es sich, die wichtigsten Änderungen frühzeitig im Blick zu behalten.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die neue EU-Verpackungsverordnung, wichtige Fristen sowie weiterführende Informationen und hilfreiche Downloads für Handwerksbetriebe. Für grenzüberschreitende Geschäfte und Tätigkeiten im Ausland unterstützt Sie zudem unser Partner Handwerk International Baden-Württemberg mit länderspezifischen Informationen.
Ob und welche Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung für Ihren Betrieb gelten, hängt unter anderem von Ihrer Rolle innerhalb der Lieferkette und den von Ihnen verwendeten Verpackungen ab. Nicht jeder Handwerksbetrieb ist gleichermaßen betroffen.
Eine nähere Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise:
Hinweis: Ob und welche Pflichten sich daraus ergeben, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die Sie im Bereich „Downloads und weiterführende Informationen“ finden.
Die wichtigsten Fristen rund um die EU-Verpackungsverordnung im Überblick:
12. August 2026 | EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) treten in Kraft. |
Herbst 2027 | Start des elektronischen Zulassungsverfahrens bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). |
1. November 2027 | Zulassungspflicht für Organisationen für Herstellerverantwortung. |
1. Januar 2028 | Zulassungspflicht für Hersteller bestimmter nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen. |
ab 2028 | Weitere Anforderungen, unter anderem höhere Recyclingquoten, treten schrittweise in Kraft. |
Hier finden Sie Arbeitshilfen und Vorlagen von HANDWERK BW rund um die EU-Verpackungsverordnung.
Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung wirft viele Fragen auf. Wir erweitern diesen Bereich fortlaufend und beantworten hier die häufigsten Fragen.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie soll Verpackungen nachhaltiger gestalten, Verpackungsabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft stärken.
Die EU-Verpackungsverordnung unterscheidet unter anderem zwischen Lieferant, Erzeuger und Hersteller. Welche Rolle ein Betrieb einnimmt, hängt von seiner konkreten Tätigkeit und der Lieferkette ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die Sie im Bereich „Weiterführende Informationen“ finden.
Auch diese Frage lässt sich nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beantworten. Entscheidend ist unter anderem, welche Verpackungen Sie verwenden, ob Sie diese selbst gestalten oder erstmals in Verkehr bringen und welche Aufgaben Sie innerhalb der Lieferkette übernehmen.
Weitere Informationen und eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der ZSVR.
Für viele Handwerksbetriebe ändert sich zunächst wenig. Viele Regelungen werden schrittweise eingeführt. Ob und wann Handlungsbedarf besteht, hängt von der jeweiligen betrieblichen Situation und der Rolle innerhalb der Lieferkette ab.
Nein. Ob und welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem davon ab, welche Verpackungen Sie verwenden und welche Rolle Ihr Betrieb innerhalb der Lieferkette einnimmt. Eine erste Orientierung bietet die Rollenprüfung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Hinweis: Die Umsetzung der PPWR ist ein fortlaufender Prozess. Einzelne Regelungen werden derzeit noch konkretisiert und weiterentwickelt. Deshalb bauen wir diese Seite kontinuierlich aus und ergänzen sie laufend um aktuelle Informationen, Arbeitshilfen und weiterführende Materialien.
Stand: Juli 2026