Eine positive Folge der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist der sogenannte Einheitliche Ansprechpartner. Es handelt sich dabei um Anlauf- und Informationsstellen, über die Unternehmen aus dem In- und Ausland behördliche Verfahren zentral abwickeln können.
Für Handwerksunternehmen und Gründer im Handwerk dienen in Baden-Württemberg die Handwerkskammern als Einheitlicher Ansprechpartner. Das entsprechende Dienstleistungsangebot ist in den Starter-Centern der acht Kammern angesiedelt und bietet somit neben behördlichen Lotsendiensten auch schnellen Zugang zu allen weiteren Dienstleistungen und Kompetenzfeldern der Handwerkskammern:
- Existenzgründung
- Rechtsberatung
- Versicherungen
- Geschäftspläne
- Markt- und Standortanalysen
- Marketing
- Rentabilitätsprüfungen
- Finanzierung
- Förderanträge
- Bankgespräche
- Um- und Abmeldungen
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