Keine Quarantänepflicht mehr

Corona-Regeln -

Seit heute gelten in Baden-Württemberg neue Quarantänebestimmungen: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben. Stattdessen gibt es für positiv Getestete verpflichtende Schutzmaßnahmen die für fünf Tage nach dem Erstnachweis gelten.

Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv Getestete umfassen:

  • Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder, die bereits eingeschult sind; Ausnahme im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Betretungsverbot für Besucher von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
  • Tätigkeitsverbot für in medizinisch oder pflegerischen Einrichtungen tätige Personen.
  • Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen sowie Besucher.

Corona-Verordnung zur Absonderung des Sozialministeriums