Keine Quarantänepflicht mehr
Corona-Regeln -
Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv Getestete umfassen:
- Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder, die bereits eingeschult sind; Ausnahme im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Betretungsverbot für Besucher von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
- Tätigkeitsverbot für in medizinisch oder pflegerischen Einrichtungen tätige Personen.
- Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen sowie Besucher.