Das Landesgaststättengesetz soll neu gefasst werden. Da auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks unter das Gaststättenrecht fallen, hat HANDWERK BW im ...
Handwerksbetriebe hängen von einer Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen ab, über die auf Bundes- oder Landesebene entschieden wird. Dies gilt für allgemeine Rechtsbereiche inklusive der Handwerksordnung genauso wie für das Arbeitsrecht und die Sozialgesetzgebung.
HANDWERK BW begleitet Entscheidungsprozesse und wirkt hin auf eine handwerksfreundliche Ausgestaltung aller Rechtsrahmen. Zentrale Anliegen sind die Vermeidung von Überreglementierungen sowie der Abbau von Bürokratielasten – beides hemmt vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der Ausübung ihrer eigentlichen Aufgaben.