Verlängerung Übergangsfrist für sv.net

Recht -

Um etwaige Probleme beim Übergang von sv.net zum neuen SV-Meldeportal zu vermeiden, wird das Portal sv.net nicht zum 29. Februar 2024 abgeschaltet, sondern kann vorerst weiter genutzt werden.

Da noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert sind und um mögliche Schwierigkeiten bei der Abgabe von Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A1-Anträgen zu vermeiden, steht das Portal sv.net übergangsweise auch über den 29. Februar hinaus weiter (eingeschränkt) zur Verfügung.

Die Umstellung betrifft diejenigen Betriebe , die bisher im sv.net registriert waren. Diese Registrierung ist nicht verpflichtend, sondern lediglich ein Angebot der Sozialversicherungsträger. Die Betriebe, die bisher nicht registriert waren haben also keinen Handlungsbedarf.

Das Portal sv.net hätte zum 28. Februar endgültig abgeschaltet werden sollen. Ohne Anmeldung besteht die Möglichkeit, dass sozialversicherungsrechtlich zwingende Meldungen nicht oder verspätet abgegeben werden. Außerdem könnten notwendige Bescheinigungen nicht rechtzeitig ankommen. Da die bisherigen Daten aus sv-net nicht automatisch ins neue SV-Meldeportal übertragen werden und die Registrierung beim SV-Meldeportal einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird eine rechtzeitige Registrierung empfohlen. Informationen hierzu erhalten Sie direkt beim SV-Meldeportal . Eine übersichtliche Zusammenfassung finden Sie in der DHZ. Die BDA hat eine Informationsseite und zudem ausführliche FAQ erstellt.