Aufenthaltstitel für Ukrainerinnen und Ukrainer gelten automatisch bis März 2027
Verlängerung der Aufenthaltstitel für Ukraine-Geflüchtete -
Die Bundesregierung hat die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert. Die entsprechende Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem der Bundesrat der Regelung am 17. Oktober zugestimmt hatte.
Alle am 1. Februar 2026 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG gelten automatisch weiter. Eine Antragstellung oder ein Termin bei der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich.
Mit der Verlängerung schafft die Bundesregierung Planungssicherheit für Geflüchtete und Arbeitgeber. Gleichzeitig werden die Ausländerbehörden entlastet, da keine individuellen Verlängerungsverfahren notwendig sind.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) setzt sich dafür ein, rechtzeitig eine europäische Anschlusslösung zu finden, um Geflüchteten, die bereits in Deutschland beschäftigt sind, auch nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes eine weiterführende Beschäftigungsperspektive zu sichern.