Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft: Änderungen für Handwerksbetriebe
Recht -
Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Für größere Betriebe gilt jedoch, dass ihre Online-Angebote in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit angepasst werden müssen.
Weitere Informationen folgen nach Veröffentlichung der detaillierten Umsetzungsstandards durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.