Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft: Änderungen für Handwerksbetriebe

Recht -

Zum 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe und -organisationen, die B2C-E-Commerce-Angebote auf ihren Webseiten betreiben. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu Online-Dienstleistungen zu ermöglichen.

Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Für größere Betriebe gilt jedoch, dass ihre Online-Angebote in Bezug auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit angepasst werden müssen.

Weitere Informationen folgen nach Veröffentlichung der detaillierten Umsetzungsstandards durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.