BG Bau informiert auf neuer Webseite über den Umgang mit Asbest

Gefahrstoffverordnung -

Ab dem 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft, die neue Regelungen zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand enthält. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) stellt auf ihrer neu gestalteten Webseite alle wichtigen Informationen zu den Änderungen zur Verfügung.

Bislang waren in der alten Gefahrstoffverordnung nur Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest von speziellen Ausnahmeregelungen betroffen. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber, die beim Bauen im Bestand verwendet werden, waren hingegen nicht geregelt. Dies hat sich mit der zum 5. Dezember 2024 in Kraft tretenden Novelle geändert.

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