BG Bau informiert auf neuer Webseite über den Umgang mit Asbest
Gefahrstoffverordnung -
Bislang waren in der alten Gefahrstoffverordnung nur Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest von speziellen Ausnahmeregelungen betroffen. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber, die beim Bauen im Bestand verwendet werden, waren hingegen nicht geregelt. Dies hat sich mit der zum 5. Dezember 2024 in Kraft tretenden Novelle geändert.
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