Corona-Hilfen der Bundesregierung
Wichtige Hinweise: Die Bewilligungsstelle erlässt in Kürze für alle vorläufig bewilligten Anträge, für die keine vollständige Schlussabrechnung eingereicht oder durch prüfende Dritte keine Fristverlängerung beantragt wurde, einen Schlussbescheid mit der vollständigen Rückforderung der gewährten Corona-Hilfen. Dies entspricht den Förderbedingungen.
Die Fristen gelten nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind.
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