„Das Mobilitätsgesetz ist zu einseitig“
Verkehr -
Mit dem Landesmobilitätsgesetz will die Landesregierung eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und intelligente Verkehrsinfrastruktur für Baden-Württemberg als starken Wirtschaftsstandort schaffen. Handwerk BW begrüßt die getroffene Einigung der Koalition im Grundsatz. Es ist für das Demokratievertrauen in Krisenzeiten ein politisch wichtiges Signal, nach dem langen Aushandlungsprozess einen Konsens gefunden zu haben. Jedoch liest der Spitzenverband des Handwerks aus diesem Gesetzesentwurf eine einseitige Förderung von ÖPNV und Radwegen. Ziel dieser Ausrichtung ist die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder.
Handwerksbetriebe engagieren sich für die nachhaltige Weiterentwicklung ihrer Mobilität, beispielsweise durch den Einsatz von Lastenfahrrädern. In vielen Einsatzbereichen sind sie für den Transport von Material und Werkzeug jedoch weiterhin auf Nutzfahrzeuge angewiesen. In ländlichen Regionen gibt es häufig schlicht keine Alternative zum Kfz. Auch in den Städten muss die Erreichbarkeit aller Quartiere für gewerbliche Verkehre gewährleistet sein. Dazu gehört auch eine ausreichende Zahl von Stellplätzen. „Alle Verkehrsarten müssen grundsätzlich gleichberechtigt sein. Eine Mobilität, frei von Diskriminierung und zusätzlichen Auflagen, ist erforderlich, damit das Handwerk auch weiterhin seiner wichtigen Versorgungsfunktion für die Bevölkerung nachkommen und seinen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leisten kann“, so Reichhold weiter.
Auch die geplante Mobilitätsabgabe hält das Handwerk für nicht zielführend. Zwar kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie eine Abgabe zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs erhebt und ob diese von allen Bürgern oder nur von Kfz-Haltern zu tragen ist. Doch gerade das führe zu weiteren Ungerechtigkeiten und zu immer mehr Bürokratie. Außerdem sind kleine und mittlere Betriebe durch Steuern, Abgaben und hohe Energiekosten bereits sehr stark belastet. „Wir brauchen dringend eine Entlastung der Unternehmen, Gerade jetzt, wo der Konjunkturmotor stottert. Wir brauchen keine neu geschaffene Abgabe, deren Ziel zudem fragwürdig ist“, so Reichhold.
Übergeordnetes Ziel des Landesmobilitätsgesetzes müsse die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur und die Gewährleistung von nachhaltiger und effizienter Mobilität, unabhängig vom Verkehrsträger, sein.