Digitale Einreichung von Bauanträgen ab 2025

Recht -

Mit der Einführung des virtuellen Bauamts soll das Baugenehmigungsverfahren künftig digital ablaufen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Einreichung deshalb zur Pflicht.

Die Antragstellung erfolgt dann über https://bw.digitalebaugenehmigung.de/Bau /. Dafür benötigt der Betrieb ein Unternehmenskonto bei ELSTER. Das Ministerium weist darauf hin, dass für die Bauantragstellung nicht das ELSTER-Zertifikat aus dem

Steuerwesen verwendet werden kann. Es muss ein separates Zertifikat beantragt werden, das postalisch zugesandt wird. Eine kurze Anleitung, wie man das Zertifikat beantragt und wie man die Bauvorlagen digital einreicht, finden Sie hier. Ob die örtliche Behörde, das Verfahren pünktlich umsetzt, erfahren Sie über www.service-bw.de  unter dem Stichwort „Baugenehmigung“ und nach einer entsprechenden Regionalisierung.