Eines Rechtsstaats nicht würdig

Hinweisgeberschutzgesetz -

Im Bundestag wurden am Freitag zwei neue Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-"Whistleblowing"-Richtlinie beraten. Der Bundesrat hatte ein erstes Gesetz zum Thema im Februar wegen Bedenken der Länder abgelehnt.

Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer, Peter Haas: „Genau das, was wir befürchtet hatten, tritt jetzt ein - die Bundesregierung will mit einem Verfahrenstrick verhindern, dass die Länder zum Whistleblowing-Gesetz in wesentlichen Punkten mitentscheiden. Indem sie mit zwei Gesetzgebungsverfahren Privatwirtschaft und öffentlichen Dienst trennt, werden diese ohne sachliche Begründung unterschiedlich behandelt. So wird der Gesetzentwurf für die Unternehmen voraussichtlich für den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig - die berechtigten Einwände der Länder, aus Gesellschaft und Wirtschaft werden ignoriert. Das ist nicht der Stil, den steuerzahlende Unternehmen von ihrem Staat verdient haben. Das ist eines Rechtsstaats nicht würdig.“