Erinnerung für Handwerksbetriebe – Tachographenpflicht 2024/2025
Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen, müssen wichtige Änderungen bei der Nutzung von Tachographen beachten. Nach Vorgaben der EU-Verordnung 165/2014 stehen bis Ende 2024 und Mitte 2025 verpflichtende Nachrüstungen an.
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, die mit analogen oder älteren digitalen Tachographen ausgestattet sind, auf „intelligente“ Fahrtenschreiber der zweiten Generation umgerüstet werden. Für Fahrzeuge mit bereits eingebauten intelligenten Tachographen der ersten Generation gilt eine verlängerte Frist bis zum 18. August 2025.
Ab dem 1. Juli 2026 erweitert sich die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, sofern sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Hier greift jedoch in vielen Fällen eine Ausnahme für das Handwerk, da der Transport eigener Materialien meist von den Vorschriften ausgenommen bleibt.
Handwerksbetriebe, die von den Regelungen betroffen sein könnten, sollten ihre Fahrzeugflotten überprüfen und bei Bedarf den Austausch in Fachwerkstätten organisieren. Der Handwerkstag Baden-Württemberg wird die Betriebe weiterhin über Details und Ausnahmeregelungen informieren.
Für zusätzliche Informationen bietet der Leitfaden zu den „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) Orientierung. Eine aktualisierte Version wird in Kürze veröffentlicht.
Quelle: ZDH