Erklärfilme über Neuerungen bei der Maut

Es stehen mehrere Änderungen des deutschen Mautrechts an: Zum 1. Dezember 2023 ist im heute schon mautpflichtigen Gewichtsbereich ab 7,5 t Gesamtmasse eine Erhöhung der Mautsätze durch die sogenannte „CO2-Anlastung“ vorgesehen. Zudem erfolgen Änderungen im Bereich der Definition der mautrelevanten Gesamtmasse (nunmehr Bezug auf technisch zulässige Gesamtmasse) des Fahrzeugs/Fahrzeugzuges, was ggf. Aktivitäten von betroffenen Betrieben notwendig macht. Voraussichtlich zum 1. Juli 2024 erfolgt die Einbeziehung des Bereichs der Fahrzeuge und Fahrzeugzüge über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) in die Mautpflicht.

Das Handwerk wird weitgehend durch eine spezielle Ausnahme befreit.

Toll Collect hat dazu Information (unter anderem einen Erklärfilm) bereitgestellt:

Zur praxisgerechten Ausgestaltung der Ausnahme laufen bereits Gespräche. Nach bisheriger Planung wird es für alle Handwerksbetriebe die Möglichkeit geben, sich vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung werden voraussichtlich nur Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß der Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich sein. Unabhängig davon, muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein. Auch ohne Eintragung in diese Voranmeldung soll jedoch die Möglichkeit der Berufung auf die Ausnahme (z.B. bei Nutzung von Mietfahrzeugen) bestehen. Details werden noch diskutiert.