EU schwächt geplantes Lieferkettengesetz und die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich ab

Regulierung und Nachhaltigkeit -

Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Omnibus-1-Pakets auf eine deutlich abgeschwächte Fassung des EU-Lieferkettengesetzes („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) verständigt.

EU-Lieferkettengesetz

Die Sorgfaltspflichten zur Beachtung der Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette sollen künftig nur noch für Unternehmen gelten, die:

  • mehr als 5.000 Beschäftigte haben und
  • einen Jahresumsatz über 1,5 Milliarden Euro erzielen.

Die zuvor geplanten Schwellen von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz wurden damit deutlich angehoben. Für kleine und mittlere Unternehmen – und damit auch für nahezu alle Handwerksbetriebe – ergeben sich keine direkten Verpflichtungen.

Die verpflichteten großen Unternehmen sollen außerdem einem risikobasierten Ansatz folgen. Das heißt, sie sollen nicht systematisch Informationen bei Geschäftspartnern einholen, sondern nur dann, wenn plausible Risiken bestehen.

Bei Verstößen wird sich die zivilrechtliche Haftung nach nationalen Haftungsvorschriften richten. Eine europäische zivilrechtliche Haftung wird erstmal nicht mehr eingeführt.

EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die jährliche Berichtspflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll künftig nur noch für Unternehmen gelten, die:

•          mehr als 1.000 Beschäftigte haben und

•          einen Jahresumsatz über 450 Millionen Euro erzielen.

Die bisher geltende Schwelle von 250 Mitarbeitenden wird damit auch hier deutlich angehoben. 

Freiwilliger KMU-Berichtsstandard (VSME)

In den Neuerungen wird außerdem der freiwillige KMU-Berichtsstandard (VSME) als Obergrenze für Daten festgelegt, die berichtspflichtige Betriebe von nicht berichtspflichtigen Betrieben verlangen können.

Weitere Schritte

Nun muss noch die formale Annahme der Trilogeinigung erfolgen. Anschließend müssen die Gesetze noch in nationales Recht überführt werden.

Was bedeutet das für das Handwerk?

Direkte Pflichten entstehen für Handwerksbetriebe nicht. Auch die indirekte Betroffenheit von Handwerksbetrieben wird mit den Neuerungen stark verringert. Es ist davon auszugehen, dass KMU zukünftig weniger und auch weniger aufwendige Datenanfragen berichtspflichtiger Betriebe erhalten werden.

Vertiefende Informationen bieten:

Artikel in der Deutschen Handwerks Zeitung: EU-Nachhaltigkeitsregeln deutlich entschärft

Handwerk International: EU-Lieferkettengesetz – wann Handwerksbetriebe betroffen sind