Fachkräfte-Landesagentur muss funktionierende Verfahren berücksichtigen
Zuwanderungsmanagement -
„Das Handwerk in Baden-Württemberg ist der erste Wirtschaftszweig, in dem systematische Arbeitskräftezuwanderung für kleine und mittelständische Betriebe funktioniert – die Akquise junger Menschen aus Indien, die im Fleischer- und Bauhandwerk ausgebildet werden, läuft mittlerweile im dritten Jahr. Daher ist es uns wichtig, dass neue Strukturen auf Landesebene funktionierende Prozesse unterstützen und nicht bremsen. Unsere Handwerkskammern sind nicht nur zuständig für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen von Zugewanderten, sondern auch geübte erste Ansprechpartner für die Mitgliedsbetriebe in Fragen der Anwerbung und Einstellung ausländischer Arbeitskräfte. Diese Beratungsleistung im Vorfeld eines staatlichen Antragsverfahrens hat sich bewährt. Auch wenn es nun eine neue Landesagentur geben soll, ist es wichtig, dass es bei dieser Zuständigkeitsverteilung bleibt. Kammern sind die besten Beratungspartner der Betriebe und können sie im Umgang mit der neuen Landesagentur, aber auch den kommunalen Ausländerbehörden begleiten.
Beispielhaft für eine Zusammenarbeit ist die Kooperationsvereinbarung der Handwerkskammer Region Stuttgart mit der Ausländerbehörde der Stadt. Hier sammelt die Kammer für den Betrieb alle relevanten Dokumente, prüft diese auf Vollständigkeit und leitet sie an die Behörde weiter. Die Betriebe schätzen das sehr, da sie in der Regel über keine eigene Personalabteilung verfügen.
Wir wären sehr dafür, dass die Handwerkskammern eine ähnliche Kooperationsvereinbarung mit der neuen Landesagentur schließen, um so eine schnelle Bearbeitung der Anträge für Handwerksbetriebe zu sichern. Außerdem muss die Landesregierung sicherstellen, dass ein einzelner Antrag eines kleinen Betriebs genauso behandelt wird wie eine größere Anzahl an Anträgen eines Konzerns. Die neuen Stellen der Landesagentur werden auch aus Steuermitteln von KMU finanziert.“