Förderung von E-Lastenrädern

Seit dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.

Antragsberechtigt sind:

  • private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen, Kammern)

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen:

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. ELastenanhänger. (Die Maximalförderung hat sich damit gegenüber der letzten Förderung um 1.000 Euro erhöht.)

Merkblatt,FAQ und weitere Hinweise finden Interessierte auf der Webseite des BAFA. Das BAFA stellt dort auch eine beispielhafte Liste von förderfähigen Lastenrädern bereit.

Quelle: ZDH