Führerscheinprüfung: Bürokratieabbau auf Vorschlag des Handwerks
Entlastung für Betriebe -
Die Bundesregierung will Arbeitgeber entlasten: Künftig genügt es, den Führerschein von Beschäftigten mit Firmenwagen einmalig zu prüfen. Die bislang gängige Praxis halbjährlicher Kontrollen samt Dokumentation entfällt.
Die Änderung wird durch eine Ergänzung von § 21 Straßenverkehrsgesetz rechtlich abgesichert. Damit ist klargestellt, dass keine Haftung entsteht, wenn der Führerschein nur einmal überprüft wurde – solange kein konkreter Anlass für eine erneute Kontrolle vorliegt.
Die Maßnahme geht auf einen Entlastungsvorschlag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zurück und zeigt: Bürokratieabbau gelingt auch in kleinen Schritten mit spürbarer Wirkung für Betriebe.
Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und soll zügig beschlossen werden.