Schwellenwerte nach Beschäftigtenzahl

Recht -

Viele arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen und Auskunftspflichten zur amtlichen Statistik gelten ab einer bestimmten Betriebsgröße. Es ist grundsätzlich sinnvoll, bestimmte Kleinstbetriebe von Verpflichtungen auszunehmen. Die Schwellenwerte und ihre Berechnungsweise sind jedoch sehr unterschiedlich und für Betriebe kaum zu überblicken. HANDWERK BW hat ein neues Merkblatt dazu.

Das HANDWERK BW Kompakt hat deshalb mehrere Zielsetzungen: Auf der einen Seite soll es Handwerksbetrieben ebenso wie beratenden Handwerksorganisationen einen Überblick darüber verschaffen, ab welcher Betriebsgröße welche Regelungen gelten. Hierzu sind die Regelungen chronologisch nach Anwendbarkeit von einem Beschäftigten bis zu 50 Beschäftigten dargestellt. Auf der anderen Seite ist Adressat die Politik – verbunden mit der Forderung, durch Angleichung der Schwellenwerte Bürokratie abzubauen.