Gesetz muss auch gelebt werden
Mittelstandspolitik -
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am Mittwochnachmittag die Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes beschlossen. Für Handwerk BW ist das ein wichtiges Signal für die rund 140.000 Betriebe im Land. „Das Mittelstandsförderungsgesetz war schon bisher ein klares Bekenntnis zum Unternehmertum im Land. Dass es nun behutsam weiterentwickelt und um zentrale handwerksrelevante Themen ergänzt wurde, ist ausdrücklich zu begrüßen“, sagt Rainer Reichhold, Präsident von Handwerk BW. „Entscheidend ist jetzt, dass der Geist dieses Gesetzes im politischen Alltag auch gelebt wird.“
Positiv bewertet das Handwerk insbesondere den neuen Paragrafen zur mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung von Rechtsvorschriften sowie die stärkere Verankerung von Innovationsförderung, Digitalisierung und nachhaltigem Wirtschaften. Auch die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung wird ausdrücklich gestärkt. Wichtig ist aus Sicht des Handwerks zudem, dass zentrale Grundsätze erhalten bleiben: die Subsidiarität bei öffentlichen Leistungen, eine möglichst bürokratiearme Förderung und der mittelstandsfreundliche Zugang zu öffentlichen Aufträgen – etwa durch den Losgrundsatz.
Kritisch sieht Handwerk BW, dass der Bürokratieabbau nicht verbindlicher geregelt wurde. „Eine klarere ‚One in/One out‘-Regel und mehr Planungssicherheit für unsere Bildungszentren wären starke Signale gewesen“, so Reichhold. Da bleibe für die nächste Landesregierung Nachbesserungsbedarf. Entscheidend sei aber nun erstmal die Umsetzung des Gesetzes in der täglichen Praxis. Gleich zu Beginn stelle das Gesetz fest, dass die selbstständige unternehmerische und freiberufliche Betätigung von besonderer Bedeutung für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Baden-Württemberg sei. „Das darf kein wohlklingender Eingangssatz bleiben“, betont Reichhold. „Ob bei neuen Verordnungen, in der Förderpraxis, bei Vergaben oder in der Bildungspolitik – überall muss künftig geprüft werden, was das konkret für unsere Betriebe bedeutet. Weniger Bürokratie, verlässliche Programme und faire Wettbewerbsbedingungen müssen spürbar werden. Daran wird sich jede Landesregierung messen lassen müssen.“