Grundsteuer
Stellungnahme -
Der Erlass ist eine Verwaltungsanweisung und kann deshalb Schwachstellen im Gesetz nicht ändern. In der Umsetzung jedoch kann er möglichst belastungsarm gehalten werden. Das ist in der jetzigen Fassung nicht der Fall.
Das baden-württembergische Handwerk hat dazu einige Verbesserungen zum Bürokratieabbau angeregt:
- Beim nächsten Feststellungstermin darf keine Erklärungsabgabe mehr erforderlich sein, da der Finanzverwaltung bereits alle relevanten Daten vorliegen. Aus Handwerkssicht ist es daher ausreichend, wenn eine vorausgefüllte Steuererklärung an alle Betriebe versand würde, sodass Unternehmen lediglich den vorliegenden Daten zustimmt bzw. diese ändert.
- Die Erklärungen sollen zwischen Juli und Oktober elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Es ist abzusehen, dass bis Juni nicht alle Bodenrichtwerte vorliegen. Daher sollte die Abgabefrist verlängert werden. Es ist unzumutbar für Unternehmer, immer wieder in den Portalen nachzusehen, ob die Bodenrichtwerte bereits vorliegen.
- Das Handwerk kritisiert zudem scharf, dass wer nachweisen möchte, dass sein Grundstück weniger wert ist als nach dem Bodenwertmodell, auf mehrere Hürden stößt: Die im Zweifelsfall vierstelligen Kosten für das Gutachten muss der Unternehmer selbst tragen. Des Weiteren ist das Gutachten ist für die Finanzverwaltung nicht bindend und verliert bei der nächsten Hauptfeststellung automatisch seine Gültigkeit, auch wenn sich am Wert des Grundstücks nichts geändert hat.
Das Handwerk fordert daher, dass das Gutachten bindend sein muss und derjenige die Kosten trägt, dessen Wert falsch ist. Zudem muss jedes Gutachten gültig sein, bis sich der Grundstückswert ändert. Das spart Unternehmen im Land Zeit und Kosten.
Wir begrüßen, dass die Finanzverwaltung derzeit ein Infoschreiben an Grundstückseigentümer aufsetzt und Hilfe bei der Steuererklärung anbietet.