Härtefallhilfen angelaufen

Energiekrise -

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können seit dem 15. März Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Handwerk BW und andere Wirtschaftsverbände hatten immer wieder entsprechende Mittel gefordert und die Politik für die schleppende Umsetzung kritisiert.

Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt. Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen.