Handwerk BW fordert Überarbeitung der neuen Gefahrstoffverordnung
Asbest -
Handwerk BW hat sich einem Schreiben an die federführende Umweltministerin Thekla Walker sowie die Ministerinnen Nicole Razavi für Bau und Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut für Wirtschaft und den Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann gewandt und die Landesregierung gebeten, sich im Bundesrat für eine Anpassung der Gefahrenstoffverordnung einzusetzen. Denn im jüngsten Entwurf der Bundesregierung wurden Hauseigentümer von der Pflicht einer Gefahrstoffuntersuchung befreit, dafür aber das ausführende Handwerk verpflichtet.
„Die betroffenen Materialien im Gebäude müssen untersucht werden, bevor eine Sanierung durchgeführt wird. Und daher muss die Pflicht der Gefahrstoffuntersuchung sowohl beim Bauherrn als auch beim Handwerksbetrieb liegen“, so Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Alles andere werde den erheblichen Gefahren von Asbest nicht gerecht. Die Verwendung von Asbest ist zwar seit 1993 verboten, doch viele der vorher errichteten Gebäude werden aktuell energetisch saniert und renoviert. Seit 2015 ist bekannt, dass Asbest nicht nur in Baumaterialien wie Dachplatten oder Fassadenverkleidungen, sondern auch in Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder Fensterkitten vor. Das macht die Novelle der Verordnung notwendig.
Für Handwerks-, Bau-, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen sind gesetzlich verankerte Erkundungspflichten unerlässlich. „Unsere Betriebe müssen über die vorhandenen Gefahrstoffe Bescheid wissen“, so Haas: „Dann können die Betriebe auch alle Vorkehrungen im Arbeitsschutz treffen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen.“ Außerdem wüsste man dann, welche Baustoffe frei von Gefahrstoffen und damit fit fürs Recycling wären. Ohne diese Informationen könnten die Betriebe keine verlässlichen Angebote abgeben, was zu Verzögerungen bei Baumaßnahmen führen könne, aber auch zu Schäden an Menschen und Umwelt, hieß es von Handwerk BW. Die Verantwortung sei zu groß, als dass der Bauherr hier aus der gemeinsamen Pflicht zur Untersuchung entlassen werden könne.
Mit dem aktuellen Verordnungsentwurf würden die Erkenntnisse des nationalen Asbestdialogs, der über 10 Jahre andauerte und den Konsens aller beteiligten Akteure umfasst, völlig ignoriert. „Der Bundesrat hat die Chance, dies zu korrigieren. Bayern und eine Reihe anderer Bundesländer wollen das auch beantragen. Wir erwarten von der baden-württembergischen Landesregierung, dass sie in diesen Chor der Vernünftigen einstimmt“, so der Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer.