HANDWERK BW nimmt Stellung zu Cybersicherheitsverordnung
Innovation und Digitalisierung -
Die Verordnung konkretisiert und setzt die sg. NIS-2-Richtlinie für Behörden auf Landesebene um. Ziel der Verordnung ist es, die Cyber- und Informationssicherheit für „öffentliche Stellen“ im Sinne des Cybersicherheitsgesetzes – CSG Baden-Württemberg zu verbessern (s. § 2 (1) Satz 1 CSG).
An einer Stelle der Verordnung können jedoch auch Handwerksbetriebe betroffen sein – als Auftragnehmer für öffentliche Stellen.
HANDWERK BW hat sich hier dafür eingesetzt, dass die Cybersicherheits-Anforderungen an Handwerksbetriebe, die für öffentliche Stellen tätig werden, maßvoll und sachgerecht bleiben. Das baden-württembergische Handwerk erwartet von der Landesregierung, dafür Sorge dafür zu tragen und Maßnahmen zu ergreifen, damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Dies geht unmissverständlich aus unserer Stellungnahme hervor.
HANDWERK BW beobachtet den weiteren Prozess aufmerksam und wird erneut klar Stellung beziehen, sollte hier nicht im Sinne des Mittelstandes und der Anstrengungen zum Bürokratieabbau gehandelt werden.