HANDWERK BW nimmt Stellung zum E-Government-Gesetz

Verwaltungsdigitalisierung in Baden-Württemberg -

HANDWERK BW begrüßt das geplante E-Government-Gesetz, mahnt aber praxisgerechte Umsetzung, Bürokratieabbau und den Verzicht auf Doppelstrukturen an.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg vorgelegt. Dieses soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und die bundesweiten Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf Landesebene umsetzen. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen künftig vollständig digital und medienbruchfrei nutzbar zu machen.

Als Träger der handwerklichen Selbstverwaltung sind die Handwerkskammern direkt vom Gesetz betroffen. HANDWERK BW hat daher die Gelegenheit genutzt, eine Stellungnahme einzureichen.

In seiner Rückmeldung betont HANDWERK BW, dass das Handwerk in Baden-Württemberg die Verwaltungsdigitalisierung aktiv vorantreibt und sich seiner Verantwortung in diesem Prozess bewusst ist. Seit Jahren arbeiten die Handwerkskammern daran, ihre Prozesse zu modernisieren und den sogenannten OZG-Reifegrad zu steigern.

Wichtige Anliegen des Handwerks

  • Praxisbezug sichern: Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Branchensoftwareherstellern und Landesbehörden sollen berücksichtigt und als Referenzbeispiele genutzt werden.
  • Doppelstrukturen vermeiden: Neben bestehenden digitalen Lösungen dürfen keine parallelen Strukturen aufgebaut werden.
  • Unbürokratische Umsetzung: Die Landesregierung sollte die betroffenen Stellen durch Handreichungen unterstützen und bürokratische Hürden abbauen.
  • Realistische Fristen: Für komplexe IT-Abstimmungen braucht es ausreichend Zeit und Fingerspitzengefühl bei der Festlegung von Umsetzungsfristen.

HANDWERK BW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und erneut deutlich Stellung beziehen, falls nicht im Sinne des Mittelstands und des Bürokratieabbaus gehandelt wird.