Investitionsförderung für Handwerksbetriebe
Investitionsförderung im ländlichen Raum -
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Das ELR ist ein Programm zur Strukturentwicklung ländlicher Gemeinden. Neben kommunalen Investitionen werden auch Investitionen von Handwerksbetrieben unterstützt. Unter dem Schwerpunkt Arbeit fördert das Land Investitionen zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen, insbesondere in Verbindung mit der Entflechtung von Gemengelagen oder mit der Reaktivierung von Militär- oder Gewerbebranchen. Hierzu zählen auch Gründungen und Erweiterungen von Betrieben. Mit dem Schwerpunkt Grundversorgung werden Investitionen zur Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung gefördert. Hierzu zählen auch Gründungen, Übernahmen und Erweiterungen von Betrieben.
Spitze auf dem Land
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land“ will das Land die Innovationskraft in der Fläche erhalten und steigern. Daher unterstützt es Betriebe im ländlichen Raum, die besonders innovativ sind, mit Investitionszuschüssen. Die Fördermittel stammen aus Mitteln des Landes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-KMU-Definition) mit maximal 100 Beschäftigten in Gemeinden des ländlichen Raums nach Landesentwicklungsplan. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können einen Zuschuss zu den Investitionskosten von bis zu 20 Prozent erhalten, größere Unternehmen von bis zu 10 Prozent, jedoch maximal 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.