Jetzt kommt es auf die Baden-Württemberger im Bundestag an

Entscheidungen im Bundesrat -

Der Bundesrat hat das sogenannte Whistleblower-Gesetz abgelehnt, auch Baden-Württemberg hatte nicht zugestimmt. Nun ist der Bundestag wieder am Zug. Allerdings wurde ebenfalls ein Antrag aus Bayern abgelehnt, das Lieferkettensorgfaltsgesetz vorerst auszusetzen. Mehrere Wirtschaftsverbände im Land warnten vor erneuten zusätzlichen Belastungen durch die beiden Gesetze. Handwerk-BW-Präsident Rainer Reichhold kommentiert wie folgt:

„Gut, dass Baden-Württemberg sich nicht daran beteiligt, ein erneutes Bürokratie-Ungeheuer auf die Betriebe loszulassen. Das Whistleblower-Gesetz hätte in dieser Form für einen enormen Umsetzungsaufwand vor Ort gesorgt, auch im Mittelstand. Das wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau, dem sich die Landesregierung doch mehr denn je verschrieben hat.

Wir setzen jetzt auf die Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg. Sie müssen dafür sorgen, dass im weiteren Verfahren das Gesetz so entschlackt wird, dass es die Betriebe so wenig wie möglich belastet. Und: Das Gesetz darf nicht so umgebaut werden, dass es den Status eines Zustimmungsgesetzes verliert und die Länder keine Einspruchsmöglichkeit mehr haben. An solchen Taschenspielertricks sollte sich kein baden-württembergischer Politiker beteiligen.

Bei der zweiten wichtigen Entscheidung, ob das Lieferkettensorgfaltsgesetz vorerst gestoppt wird, haben die Bundesländer dagegen die Chance verstreichen lassen, gegen eine höhere Belastung der Betriebe zu stimmen. Auch wenn dieses Gesetz vordergründig nur auf größere Unternehmen abzielt, merken wir bereits erste Effekte auch im Handwerk. Denn die Großen wälzen die Bürokratielast auf kleinere Zulieferer und Dienstleister ab und verlangen in den Verträgen Nachweise, Zertifikate und Absicherungen, die kleine Unternehmen überfordern. Hier sorgt der Staat für mittelstandsfeindliche Wettbewerbsverzerrungen und Konzentration.“