Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2026 verlängert

Arbeitsmarktpolitik -

Die Bundesregierung will die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneut auf bis zu 24 Monate ausweiten. Damit sollen Unternehmen in schwierigen Zeiten entlastet und Arbeitsplätze gesichert werden.

Der Koalitionsausschuss hat sich darauf verständigt, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes erneut umzusetzen. Die Bundesregierung wird den Beschluss am 10. Dezember 2025 fassen. Damit können Betriebe das Instrument weiterhin für bis zu 24 Monate, längstens bis 31. Dezember 2026, nutzen.

Bereits 2025 war die Bezugsdauer über die gesetzliche Regel von zwölf Monaten hinaus per Verordnung verlängert worden. Nun folgt eine weitere Ausweitung für das Jahr 2026 – ein wichtiges Signal für Unternehmen, die wirtschaftlich unter Druck stehen.

Die Voraussetzungen bleiben unverändert:

  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss von Arbeitsausfall betroffen sein
  • Aufbau von Minusstunden ist obligatorisch
  • Keine Kurzarbeit für Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer

Mit der Verlängerung schafft die Bundesregierung Planungssicherheit für Betriebe und hilft, Beschäftigung in herausfordernden Zeiten zu stabilisieren.