Mautgebühren für Bäcker trotz Handwerkerausnahme?
Lkw-Maut seit Juli 2024 -
Seit Mitte des Jahres gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Für Handwerksbetriebe sieht das Gesetz Ausnahmeregelungen vor. So sind beispielsweise Fahrten befreit, wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
In der Praxis gab es zuletzt allerdings Unstimmigkeiten mit dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect. Dieser habe den Handwerksbegriff zu eng ausgelegt, berichtet der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz seien teilweise aufgefordert worden, Mautgebühren zu zahlen. "Dies hat in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt, aber vor allem zu unnötiger Bürokratie und drastischen Mehrkosten geführt."
Verband fordert Klarstellung, Ministerium liefert
Der Verband forderte deshalb eine Klarstellung des Handwerksbegriffs vom Bundesverkehrsministerium. In einem Brief reagierte das Ministerium und bestätigte, dass Fahrten von Handwerksbetrieben – also allen Bäckereien, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind – grundsätzlich mautbefreit sind, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Wie viele Verkaufsstellen betrieben werden und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind, spiele keine Rolle.
"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun", sagt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker würden heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz betreiben, um im Wettbewerb bestehen zu können: "Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden", so Ermer.
Quelle: DHZ