Mehr Chancen für gut integrierte Beschäftigte
Chancen-Aufenthaltsrecht -
„Unsere Handwerksbetriebe engagieren sich überdurchschnittlich bei der Integration von Zugewanderten und Menschen mit Fluchthintergrund. Für sie ist es deshalb oft schwer nachvollziehbar, wenn Beschäftigte, die mit oft großem Aufwand integriert wurden, nach einiger Zeit trotzdem abgeschoben werden. Das Chancen-Aufenthaltsrecht kann deshalb dafür sorgen, dass die Verunsicherung, die durch sogenannte Kettenduldungen entsteht, für Geduldete wie Arbeitgeber deutlich vermindert wird und so Menschen mit guten Integrationsleistungen eine echte Chance auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten. Das ist gleichzeitig auch ein wichtiger Beitrag zur Arbeitskräftesicherung“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Kontraproduktiv wäre aber die geplante Einführung einer zwölfmonatigen Vorduldungszeit für das Bleiberecht Jugendlicher und junger Volljähriger. Diese würden so deutlich schlechter gestellt, obwohl sie in der Regel entweder seit mehreren Jahren erfolgreich die Schule besuchen oder sogar einen Schulabschluss erworben haben. Gerade in dieser Gruppe seien potenzielle Fachkräfte zu finden, so Reichhold. „Faktisch würde diese Neuregelung bewirken, dass deutlich weniger junge Menschen von der Regelung profitieren könnten als bisher geplant. Stattdessen erhielten Ausländerbehörden die Möglichkeit, gut integrierte junge Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben.“
Entscheidend für eine erfolgreiche Zuwanderung und Integration von dringend benötigten Fachkräften seien jedoch viele weitere Aspekte. So müssten Anerkennungsverfahren beschleunigt und Ausländerbehörden zu Welcome-Centern und Unterstützungsstrukturen – etwa durch das „Kümmerer“-Programm – ausgebaut und gestärkt werden.