Netzentgelte sinken – Strompreise bleiben dennoch uneinheitlich

Energiepreise -

Die Bundesregierung setzt ab 2026 auf niedrigere Netzentgelte, um Gewerbe-, Handwerksbetriebe und Haushalte zu entlasten. Wie stark diese Maßnahme tatsächlich wirkt, hängt jedoch vom jeweiligen Netzbetrieb ab.

Die Bundesregierung hatte ursprünglich angekündigt, die Stromsteuer für alle Stromkundinnen und -kunden auf den europäischen Mindestsatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Nach eingehender Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass dieses Vorhaben finanziell nicht umsetzbar ist. Stattdessen profitieren nun Industrie, produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft von der Stromsteuersenkung.

Um dennoch eine Entlastung für Gewerbe-, Handwerksbetriebe und private Haushalte zu erreichen, sollen ab dem Jahr 2026 die Netzentgelte gesenkt werden. Die Maßnahme ist zunächst auf ein Jahr begrenzt und wirkt je nach Netzgebiet unterschiedlich stark. Entsprechend kann die tatsächliche Entlastung regional sehr unterschiedlich ausfallen.

Unterschiedliche Effekte je nach Netzgebiet

Der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten für 2026 dient dazu, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken. Energieversorger sind verpflichtet, die Reduzierung an ihre Kundschaft weiterzugeben. In der Praxis hängt die Höhe der Entlastung jedoch von den regionalen Netzentgelten und den jeweiligen Tarifstrukturen ab.

In Netzgebieten mit höherer geplanter Entlastung kann sich eine genaue Prüfung der Stromrechnung sowie ein Vergleich der Anbieter lohnen, da mögliche Preisvorteile nicht automatisch bei allen Verträgen vollständig ankommen.

Unterstützung bei der Prüfung von Strompreisen

Im Zusammenhang mit Preisanpassungen können Stromrechnungen geprüft werden, um mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Betriebe von den jeweils günstigsten verfügbaren Tarifen profitieren, ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand.