Neue Regelungen bringen mehr Flexibilität für Arbeitgeber

Fachkräfteeinwanderungsgesetz -

Ab 1. März 2024 tritt die nächste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft – die Regelungen bringen Erleichterungen für die Beschäftigung von Auszubildenden, Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland.

Die Regelungen bringen Erleichterungen für die Beschäftigung von Auszubildenden, Fach- und Arbeitskräften mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat. Dadurch erhalten Arbeitgeber mehr Flexibilität. Folgende Regelungen treten in Kraft:

  • Betriebe und angehende internationale Fachkräfte bekommen mehr Zeit für die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen. Die entsprechende Aufenthaltserlaubnis wird nun für 24 Monate erteilt, mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate.
  • Während der Qualifizierung dürfen angehende Fachkräfte nun bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (bislang waren es 10). Angehenden Fachkräften wird somit ermöglicht, den Weg in den Arbeitsmarkt leichter zu beschreiten.
  • Die Anerkennungspartnerschaft eröffnet einen neuen Weg zur Einwanderung von Fachkräften. Dabei können die Anerkennung des Berufsabschlusses und mögliche Qualifizierungsmaßnahmen erst nach Einreise und begleitend zur Tätigkeit im Betrieb durchgeführt werden. Dafür verpflichten sich Arbeitgeber und Fachkraft nach der Einreise das Anerkennungsverfahren zu starten und aktiv zu betreiben. Voraussetzungen sind unter anderem eine Berufsqualifikation aus dem Ausland und Deutschkenntnisse auf Niveau A2.
  • Auch zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche können Drittstaatsangehörige weiterhin einreisen. Die Altersgrenze für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber wird von 25 auf 35 Jahre angehoben, die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse werden auf Niveau B1 (GER) abgesenkt. Damit wird der Aufenthalt zur Ausbildungsplatzsuche einem größeren Personenkreis von Drittstaatsangehörigen eröffnet. Die bisherige Höchstaufenthaltsdauer von sechs Monaten wird auf neun Monate erhöht.

Ab Juni 2024 folgen dann weitere Neuerungen. Weitere Informationen zu den aktuellen und neuen Regelungen finden Interessierte unter: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz