Novellierung des Landesplanungsgesetzes: HANDWERK BW nimmt Stellung
Landesplanungsgesetzes -
HANDWERK BW hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Das Landesplanungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Landesentwicklungsplan (LEP), der ebenfalls überarbeitet werden soll. Besonders positiv bewertet das Handwerk die folgenden Zielsetzungen der Novellierung:
- Reduzierter Verwaltungsaufwand: Durch stärkere Verweise auf Bundesregelungen, wie beispielsweise bei der Umweltprüfung, sollen bürokratische Hürden abgebaut werden.
- Förderung der Digitalisierung: Geplant ist eine weitgehende digitale Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die digitale Veröffentlichung von Planungen.
- Beschleunigung der Verfahren: Verbindliche Fristen und die Möglichkeit eines vorzeitigen Inkrafttretens von Teilplänen sollen Planungsverfahren deutlich schneller gestalten.
Trotz dieser positiven Ansätze bleibt abzuwarten, ob die angestrebten Verbesserungen in der Verwaltungspraxis tatsächlich spürbar werden.
HANDWERK BW betont zudem, dass die Handwerksorganisationen ausdrücklich als zu Beteiligende bei der Erarbeitung des LEP sowie der Regionalpläne genannt werden müssen. Das Handwerk hat ein großes Interesse daran, in diesen Prozessen eingebunden zu werden, um weiterhin Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Fläche zu sichern und Wertschöpfung zu fördern. Als Vorbild wird hier auf bayerische Regelungen verwiesen, in denen Wirtschaftsverbände bereits explizit als Beteiligte aufgeführt sind.
HANDWERK BW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten und sich für die Interessen des Handwerks einsetzen.