Stellungnahme zum Mittelstandsförderungsgesetz
Gesetzesvorhaben im Landtag -
HANDWERK BW hat zum Entwurf des Gesetzes zur Neufassung des Mittelstandsförderungsgesetzes und zur Änderung der Gemeindeordnung Stellung genommen. Das Handwerk bewertet den vorgelegten Entwurf im Grundsatz positiv: Viele wichtige Themen wie mittelstandsfreundliche Regelungen, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Klimaneutralität, Berufsorientierung sowie die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung werden aufgegriffen.
Besonders begrüßt wird, dass die Subsidiarität bei öffentlichen Leistungen erhalten bleibt, die Förderung „bürokratiearm“ gestaltet werden soll und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen mittelstandsfreundlich gesichert bleibt – etwa durch den Losgrundsatz.
Gleichzeitig macht HANDWERK BW deutlich, wo Nachbesserungen nötig sind:
- Bürokratieabbau verbindlicher gestalten, u. a. durch eine klarere „One in/One out“-Regel und Verzicht auf Gold-Plating.
- Berufliche Bildung und Umschulung noch stärker hervorheben und finanzielle Planungssicherheit für überbetriebliche Bildungsstätten gewährleisten.
- Einzelbetriebliche Förderprogramme wie die Digitalisierungsprämie Plus auch künftig ermöglichen.
- Evaluationen dürfen nicht zu zusätzlicher Bürokratie für Betriebe führen.
Mit seiner Stellungnahme setzt HANDWERK BW ein klares Signal: Die behutsame Erweiterung des Gesetzes wird unterstützt – entscheidend ist jedoch, dass Mittelstands- und Handwerksfreundlichkeit verbindlich und praxistauglich umgesetzt werden.