Die E-Rechnung kommt! Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verarbeitung elektronischer Rechnungen für Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Umfassende Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2027 und die geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems im Jahr 2028 machen die Umstellung auf E-Rechnungen im B2B-Bereich unerlässlich. Eine Umfrage soll zeigen, wie sich die Handwerksbetriebe auf die kommende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen vorbereiten.
Zusammen mit den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Potsdam führt der ZDH eine Umfrage unter den Handwerksunternehmen durch, um zu erfahren, wie sich die Betriebe auf die künftige E-Rechnungsverpflichtung vorbereiten und wo noch Unterstützungsbedarf besteht.
Quelle: ZDH