Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld

Recht -

Das Bundeskabinett hatte im Dezember eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Maßnahme ist am 1. Januar in Kraft getreten und gilt bis Ende 2025.

Die Dritte Verordnung über die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde Anfang Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat hierzu eine Weisung veröffentlicht und die Informationen auf ihrer Webseite ergänzt. Es wird u. a. erläutert, welche Wirkungen Unterbrechungen der Kurzarbeit haben. Allgemeine Fragen zum Kurzarbeitergeld können über die Kontaktdaten telefonisch oder per Mail gestellt werden. Um Kurzarbeitergeld zu beziehen, muss allerdings zunächst eine Anzeige des Arbeitsausfalls an die zuständige Agentur für Arbeit erfolgen. Diese Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt.