Maut: Info zur Handwerkerausnahme
Maut -
Die Bundesfernstraßenmaut wird auf den Bereich von über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) voraussichtlich ab 1. Juli 2024 ausgedehnt. Durch die vom Handwerk auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe auch zukünftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben. Detaillierte Informationen finden Interessierte hier.
Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab als „mautbefreit“ hier eintragen zu lassen.
Die Nichtaufnahme der Garten- und Landschaftsbauer in die Liste der handwerksähnlichen Bereiche ist nicht nachvollziehbar. Hierzu werden die Interessenvertretungen im Gespräch mit der Bundesregierung bleiben.