ZDH startet Umfrage zur Nutzung der E-Rechnung im Handwerk
Umsatzsteuer und Digitalisierung -
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland die Pflicht, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist derzeit noch freiwillig. Nach aktueller Rechtslage wird sie jedoch schrittweise verpflichtend: Ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz ab 800.000 Euro, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Bereits im vergangenen Jahr zeigte sich, dass die Umsetzung der E-Rechnung in der Praxis mit erheblichen Problemen verbunden ist und von vielen Handwerksbetrieben bislang nur eingeschränkt genutzt wird. Insbesondere Softwarelösungen erfüllen häufig noch nicht vollständig die gesetzlichen Anforderungen oder passen nicht zu den betrieblichen Abläufen.
Vor diesem Hintergrund führt der ZDH eine bundesweite Umfrage zur Nutzung der E-Rechnung und zu den dabei auftretenden Schwierigkeiten durch. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um den Anpassungsbedarf bei Softwarelösungen aufzuzeigen und – falls erforderlich – eine Verlängerung der Übergangsfristen auf politischer Ebene zu unterstützen.
Die Umfrage ist online erreichbar und kann bis zum 27. Februar 2026 ausgefüllt werden. Eine breite Beteiligung der Betriebe ist wichtig, um ein realistisches Bild der aktuellen Situation im Handwerk zu erhalten.