Der BWHT hält eine Sammlung von Musterverträgen für handwerkstypische Arbeitsverhältnisse vor, die regelmäßig vom Landesarbeitskreis Arbeitsrecht überprüft wird. Die letzte Aktualisierung datiert zum November 2022.
Da die abrufbaren Musterverträge Fragen der Tarifvertragsgestaltung, betriebliche Gegebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalls nicht berücksichtigen können, sind sie nur als Orientierungs- und Formulierungshilfen zu verstehen. Vor ihrer Verwendung empfiehlt der BWHT eine individuelle Beratung – beispielsweise durch die zuständigen Rechtsberater der Innungen, Fachverbände oder Kammern. Eine Haftung für den Inhalt der Vertragsmuster wird nicht übernommen.*